Rege Teilnahme bei der Angehörigenversammlung in der Westfalenfleiß-Werkstatt
Rund 80 Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen waren der Einladung von Hannelore Böhnke-Bruns, Sprecherin der Geschäftsführung, und Franziska Trappe, Geschäftsführung, zu einem Austausch rund um das Thema Entwicklungen in den Werkstätten für behinderte Menschen allgemein und bei Westfalenfleiß im Speziellen gefolgt. Hannelore Böhnke-Bruns, Franziska Trappe und Werkstattleiter Harald Beck begrüßten die Anwesenden und bedankten sich für die rege Teilnahme.
Auch der Werkstattratsvorsitzende, Frank Szypior, und die Frauenbeauftragte der Beschäftigten, Karina Pigulla, stellten sich den Teilnehmenden vor.
Die Betriebsstättenleitungen, Thomas Füchtenbusch, Manfred Nosthoff und Marion Esser präsentierten die aktuellen sechs Westfalenfleiß-Werkstattstandorte: Kesslerweg inklusive des Arbeitsbereiches für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen (AfS), Höltenweg 118, Gut Kinderhaus, Industrieservice Münster (ISM) an der Rudolf-Diesel-Str. 4 und 67 sowie die Zweigwerkstatt Rudolf-Diesel-Str. 43. Sie berichteten über die Produktions- und Dienstleistungsangebote in den jeweiligen Arbeitsbereichen und stellten damit eindrücklich das große Portfolio an Tätigkeiten für die Beschäftigten dar. So könne jede*r Beschäftigte den individuellen Vorlieben und Fähigkeiten entsprechend eine passende Arbeitsgruppe auswählen.
Der Vorteil der Werkstätten gegenüber der freien Wirtschaft sei die Flexibilität und die Möglichkeit auch kleine Auftragsmengen in kurzer Zeit durchzuführen. Für die Zukunft sei es geplant, die innovative Weiterentwicklung der Bereiche
– auch im Hinblick auf die Digitalisierung und die Anpassung an arbeitsmarktnahe Tätigkeiten – voranzutreiben. Angestrebt werde es für die Zukunft ebenfalls, für älter werdende Beschäftigte angepasste Arbeitsformen und mehr begleitende Hilfen anzubieten.
Hannelore Böhnke-Bruns informierte über die Anforderungen, die durch das Bundesteilhabegesetz an die Werkstätten für behinderte Menschen gestellt werden und was das für die Westfalenfleiß-Werkstätten bedeutet. Neu sei es auch, dass die WTG-Behörde (früher bekannt als „Heimaufsicht“) nun auch die Werkstätten regelmäßig einer Prüfung unterzieht. Außerdem gebe es Prüfungen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und die Bezirksregierung. „Der Druck auf die Werkstätten wird immer größer. Das ist bedauerlicherweise nicht immer zugunsten der adäquaten Begleitung von Menschen mit Behinderung“, führte sie aus.
Franziska Trappe berichtete, dass Westfalenfleiß unter Einbeziehung des Werkstatrates ein Gewaltschutzkonzept entwickelt hat. Die Möglichkeiten, sich bei Bedarf Unterstützung zu holen sei an alle Werkstattbeschäftigten und Nutzer*innen des Wohnverbundes durch entsprechende Aushänge an allen Standorten und in allen Wohnhäusern kommuniziert worden. Zusätzlich werden Schulungen zum Thema Gewaltprävention angeboten.
Harald Beck informierte die Anwesenden über die Wege und die konkreten Schritte zur Gründung eines Angehörigenbeirates, den es auch früher schon bei Westfalenfleiß gegeben hat - zum letzten Mal vor acht Jahren. Aus verschiedenen Gründen sei das alte Gremium nicht mehr aktiv. Es sei aber sehr begrüßenswert, wenn sich wieder ein neuer Angehörigenbeirat zusammenfindet, damit auch die Stimme der Angehörigen in Entscheidungsprozesse bezüglich der Werkstatt einfließen kann. Auch Frank Szypior begrüßte die Neugründung eines Angehörigenbeirates sehr: „Die letzte Elternvertretung hat sehr eng mit dem Werkstattrat zusammengearbeitet. Davon profitieren alle Seiten“.
Schließlich wurde vorgeschlagen, darüber abzustimmen. Mit überwältigender Mehrheit sprachen sich die Anwesenden für die Neugründung eines Angehörigenbeirates aus.
Es wurde vereinbart, dass im Sommer 2024 eine weitere Versammlung einberufen wird, auf der dann die Mitglieder des neuen Angehörigenbeirates gewählt wird.
Wer Interesse hat, in diesem Gremium mitzuarbeiten, kann sich gerne bei der Geschäftsführung der Westfalenfleiß GmbH melden.